Wir bieten den Service einer anerkannten Gütestelle. Mit einem bei der Gütestelle eingereichten Streitbeilegungsantrag können Verjährungsprobleme in vielen Fällen einfacher und wesentlich kostengünstiger als durch einen Mahnbescheid gelöst werden. Darüber hinaus kann ein Streitbeilegungsantrag den Weg zu einer einvernehmlichen Konfliktlösung ebnen.

Die Anerkennung als Gütestelle bietet Konfliktparteien die besonderen Möglichkeiten und Chancen, die mit einem Streitbeilegungsantrag verbunden sind. Um die Verjährungshemmung zu erreichen, ist der Antragsteller nicht auf die Mitwirkung der anderen Seite angewiesen. Voraussetzung ist ein hinreichend bestimmter und nicht rechtsmissbräuchlich gestellter Streitbeilegungsantrag. Ein Schlichtungsverfahren schließt sich dann an, wenn sich die andere Seite nach Bekanntgabe des Streitbeilegungsantrags darauf einlässt. Das Verfahren und die Kosten richten sich nach der Schlichtungsordnung der Gütestelle. Über das Schlichtungsverfahren haben die Parteien in jeder Phase selbst die Hoheit. Hierzu gehört auch, dass sie das Verfahren jederzeit beenden können. Es entspricht den Verfahrensgrundsätzen und dem Selbstverständnis als Schlichter, dass die Gütestelle bei Bedarf einen (unverbindlichen) Vorschlag zur Konfliktlösung unterbreitet, wenn dies von allen Beteiligten zu gegebener Zeit erwünscht ist.