Das Schlichtungsverfahren, das unser Partner Dr. Andreas May in seiner Funktion als anerkannte Gütestelle organisiert und leitet, richtet sich nach seiner Schlichtungsordnung.
In diesem vertraulichen Verfahren ist die anerkannte Gütestelle neutraler Schlichter und unterstützt die Parteien bei dem Versuch, ihren Konflikt einvernehmlich und außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist einem Mediationsverfahren sehr ähnlich. Primäres Ziel ist, dass die Parteien innerhalb des von der Gütestelle bereitgestellten Rahmens mit ihrer Moderation selbst Lösungen entwickeln. Anders als bei einer klassischen Mediation entwickelt und kommuniziert idie Gütestelle auf Wunsch sämtlicher Parteien unverbindliche Vorschläge zur Konfliktbeilegung. Die Vorschläge sind unverbindlich. Auch können die Parteien das Schlichtungsverfahren nach der ersten Verhandlung jederzeit wieder beenden. Insoweit behalten die Parteien die Kontrolle über den Ausgang des Verfahrens.
Als Schlichter wirkt die Gütestelle nach Kräften darauf hin, dass sich die Parteien auf das Verfahren einlassen und gute Einigungen erzielen. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass dies gelingt und die Kosten des Schlichtungsverfahrens gut investiert sind. Soweit nichts anderes vereinbart wird, richten sich die Kosten nach dem erforderlichen Zeitaufwand und werden von den Parteien zu gleichen Teilen getragen. Im Vergleich zu streitigen Verfahren ist die Schlichtung in aller Regel deutlich kostengünstiger und schneller. Auch die weiteren zur Mediation beschriebenen Vorteile gelten für das Schlichtungsverfahren in gleichem Maße.