Konfliktlösung ist ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit.

Die Zeit ist reif für neue Wege in der Streitkultur.

Einvernehmliche Konfliktlösungen sind kostengünstiger, schneller und hinterlassen am Ende deutlich weniger Scherben als Prozesse. Gütliche Einigungen erhalten persönliche und geschäftliche Beziehungen und ermöglichen oft sogar Konfliktgewinne für alle Parteien. Neben den unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteilen bringt es den Unternehmen auch einen Imagegewinn, wenn sie professionell begleitete Einigungsversuche im Guten vor streitigen Auseinandersetzungen zur Geschäftspolitik erheben und dies auch öffentlichkeitswirksam herausstellen. Ein professionelles Konfliktmanagement wird inzwischen auch im Wirtschaftsleben als eigenständige Rechtsdienstleistung erkannt, für die der Fachmann mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen gefragt ist. Mandanten erwarten von ihrem Anwalt eine kompetente Beratung, beginnend bei der grundlegenden Entscheidung über die Auswahl des richtigen Verfahrens. Wenn alternative Wege beschritten werden, sind in den jeweiligen Verfahren vertiefte Kenntnisse und praktische Erfahrungen unerlässlich. Diese Kompetenz bieten wir als Spezialisten für außergerichtliche Einigungen.

Zu den Spezialkenntnissen muss in jedem Fall eine zum jeweiligen Verfahren passende Haltung hinzukommen. Dies gilt nicht nur für die neutralen Funktionen wie die eines Mediators oder Schlichters. Wer als Anwalt mit konfrontativer Verhandlungsführung einseitige Positionen durchsetzen will, ist beispielsweise in einer Mediation oder Schlichtung auch als Parteianwalt fehl am Platz. Erfolgreicher wird sein, wer ein gutes Gespür für die unterschiedlichen Interessen entwickeln und Vertrauen in eine konstruktive Verhandlungsführung aufbauen kann (vgl. May/Hartung, NJW-aktuell 5/2014,12).

Im Bereich Konfliktlösung befassen wir uns mit wirtschaftsrechtlichen Konflikten im weiten Sinne. Hierzu zählen insbesondere Auseinandersetzungen im Gesellschafterkreis von Unternehmen jeder Art (auch Joint Ventures, Projektgesellschaften, Familienunternehmen) und in den unterschiedlichsten Branchen. Bei sonstigen Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen stellt die Immobilienwirtschaft aufgrund unserer anwaltlichen Erfahrung in diesem Bereich einen Branchenschwerpunkt dar. Unsere Aktivitäten als Wirtschaftsanwälte und Mediatoren sind aber auch hier nicht auf bestimmte Wirtschaftszweige beschränkt.

Einvernehmliche Konfliktlösung findet in unterschiedlichen Verfahren statt. In Mediationen, Schlichtungen und sonstigen Verfahren der alternativen Konfliktlösung (Alternative Dispute Resolution - ADR) wirken wir entweder in der Rolle als neutraler Mittler oder als Berater einer Partei. Die Chancen, die diese Verfahren den Unternehmen bieten, sind kaum zu überschätzen. Unternehmen vergeuden erhebliches Wertschöpfungspotential, wenn sie ADR-Verfahren ignorieren. Mit den passenden Verfahren kann dieses Potential gehoben werden.

Unsere besonderen Kompetenzen bringen wir auf der Suche nach Verhandlungslösungen auch außerhalb förmlicher Verfahren ein. Zu unserem Leistungsspektrum gehören gezielte Verhandlungsaufträge zur Lösung bestehender Konflikte sowie vorbeugende Maßnahmen der Konfliktvermeidung, die schon bei Vertragsverhandlungen einsetzen können.

Ein weiteres lohnendes Feld, in dem die Mediationskompetenz zum Tragen kommt, ist ein projektbegleitendes Konfliktmanagement. Wichtige Einsatzgebiete sind insbesondere die Entwicklung und Errichtung größerer Vorhaben in der Immobilienwirtschaft, im Infrastrukturbereich und im Anlagenbau. Diese Einsatzgebiete weisen ein erhebliches Konfliktpotential auf, das mit dem Einsatz der richtigen Mittel zum Vorteil aller Beteiligten deutlich reduziert werden kann.