Um einen Konflikt einvernehmlich zu lösen, stehen weitere ADR-Verfahren zur Verfügung.

Mediation und Schlichtung sind nicht die einzigen Verfahren der alternativen Konfliktlösung (Alternative Dispute Resolution, ADR), in denen wir Mandanten mit unserer Doppelqualifikation als Wirtschaftsanwälte und Mediatoren kompetent begleiten. Zu den sonstigen ADR-Verfahren zählen neben Schiedsgutachterverfahren u.a. auch Collaborative Law-Verfahren. Collaborative Law wird manchmal als Mediation ohne Mediator bezeichnet. Im Collaborative-Law-Verfahren suchen Parteien die Konfliktlösung mit Anwälten, deren Mandat typischerweise auf vorgerichtliche Verhandlungen beschränkt ist, wobei zusätzlich zu den Anwälten andere Experten hinzugezogen werden können. Eine dem Collaborative Law vergleichbare Konstellation ergibt sich, wenn auf die Einigungsinitiative des Mediationsanwalts einer Partei auch die andere Partei einen Mediationsanwalt hinzuzieht, beide Mediationsanwälte ihr Mandat auf die Verhandlungen begrenzen und sie dann den Konflikt gemeinsam mit den Parteien ohne Mediator lösen.