Mediationen ermöglichen gütliche Einigungen.  Die Erfolgsquoten sind hoch. Mediationsverfahren sind wesentlich flexibler, schneller und kostengünstiger als Gerichtsverfahren.

Die in Deutschland seit dem Jahre 2012 auch gesetzlich geregelte Mediation ist durch folgende Elemente bestimmt (vgl. § 1 MediationsG):
  • strukturiertes und  vertrauliches Verfahren 
  • freiwillige, eigenverantwortliche und  einvernehmliche Konfliktbeilegung  durch die Parteien
  • mit Hilfe eines unabhängigen und  neutralen Mediators ohne Entscheidungsbefugnis 

Die Parteien haben in jeder Phase selbst die Kontrolle über das Mediationsverfahren. Sie müssen, anders als bei staatlichen Gerichtsverfahren oder Schiedsgerichtsverfahren, nicht befürchten, dass ein Dritter gegen ihren Willen eine von ihnen als nachteilig empfundene Entscheidung trifft oder sie zu einem faulen Kompromiss drängt.

Die Mediation wird streitige Verfahren nie völlig ersetzen können. Allerdings werden langwierige Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang auch in Unternehmen immer kritischer gesehen. Die Mediation hat klare Vorteile:

  • Zeitersparnis (Zeit ist auch Geld: Liquidität und Zinsen)
  • Kostenersparnis (oft vernachlässigt: interne Kosten)
  • Erhalt von persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen
  • Kontrolle über das Verfahren und deren Ausgang
  • Vertraulichkeitdes Verfahrens, Schutz vor Imageverlusten
  • umfassende Konfliktlösung über den juristischen Streitgegenstand hinaus
  • neben rechtlichen Aspekten auch Berücksichtigung anderer, insbesondere persönlicher und wirtschaftlicher Aspekte
  • hohe Erfolgsquoten

Die  Vorteile überwiegen  mögliche  Nachteile , die insbesondere in zusätzlichen Kosten und Zeitverlust bei etwaigem Scheitern einer Mediation bestehen könnten. Die Zusatzkosten und der Zeitverlust einer Mediation halten sich jedoch im Vergleich zu dem Kosten- und Zeitaufwand einer streitigen Auseinandersetzung in überschaubaren Grenzen. Durch grafische Darstellung der Zeit- und Kostenachsen in einem Fallbeispiel wird dies besonders plastisch. Zudem fallen die Zusatzkosten und der Zeitverlust nur bei gescheiterten Mediatonen an. Wegen der hohen Erfolgsaussichten von Mediationen sind die Chancen in aller Regel höher zu bewerten.

Unser  Leistungsspektrum  bei Mediationen ist umfassend. Je nach Fallgestaltung und Mandat sind wir entweder Mediatoren oder Mediationsanwälte.

Als  Mediator  wirken wir in einer neutralen Mittlerrolle in wirtschaftsrechtlichen Konflikten. Die ganz überwiegende Zahl der von uns als Mediatoren geleiteten Mediationen waren erfolgreich. Als erfolgreich bezeichnen wir Mediationen dann, wenn sie dazu führen, dass die Parteien sich mit unserer Unterstützung gütlich einigen. Erfolgreiche Mediationen haben eine hohe Befriedungswirkung, nicht nur weil streitige Verfahren vermieden werden, sondern auch, weil sie in aller Regel beziehungsschonend sind, Kommunikationsstörungen abbauen und Vertrauen aufbauen.

Als  Mediationsanwälte  sind wir eindeutig Parteivertreter. Der Mediationsanwalt ist anwaltlicher Spezialist für Mediationen. Unsere Doppelqualifikation als Wirtschaftsanwält und Kenner der Mediation prädestiniert uns für diese Rolle. Als Mediationsanwälte sind wir Fachmann, um in Konfliktsituationen federführend zu beraten oder uns mit unserer Mediationskompetenz in ein Anwaltsteam einzubringen. Mandanten wollen in den für sie wichtigen Fällen von ihren Anwälten bestmöglich beraten und unterstützt werden. In der Mediation sind Fähigkeiten eines Konfliktmanagers gefragt, der auch die psychologischen und kommunikativen Aspekte berücksichtigt und weiß, wie ein alternatives Streitbeilegungsverfahren abläuft. Der Mediationsanwalt ist sachkundig und kompetent, um die in der Mediation anstehenden Aufgaben eines Konfliktmanagers zu erfüllen. Einigungsversuche im Rahmen einer Mediation sind (noch) erfolgversprechender, wenn die Parteien sich in diesem Verfahren durch Mediationsanwälte begleiten lassen (siehe hierzu May, NJW-aktuell 31/2014, 14, May, NZBau 2014, 334, May/Hartung, NJW-aktuell 5/2014, 12).