Die Schlichtung ist ein vertrauliches Verfahren, in dem die Parteien mit Hilfe einer neutralen Schlichters eine einvernehmliche Konfliktbeilegung anstreben.
Der wesentliche Unterschied zur Mediation ist, dass der Schlichter Vorschläge zur Konfliktbeilegung entwickeln und den Parteien mitteilen kann. Diese Vorschläge sind aber unverbindlich, so dass die Parteien in jeder Phase die Kontrolle über den Ausgang des Verfahrens behalten. Die Parteiautonomie ist uns in den von uns geleiteten Schlichtungen sehr wichtig. Deshalb handhaben wir Schlichtungen ausdrücklich so, dass Vorschläge zur Konfliktbeilegung nur auf Wunsch sämtlicher Parteien erfolgen. Dabei legen wir als Schlichter Wert darauf, dass dieser Wunsch in dem Zeitpunkt besteht, wenn der Vorschlag konkret ansteht. Auch in Schlichtungen sind die besten Lösungen diejenigen, die von den Parteien in einem vom Schlichter moderierten Prozess selbst entwickelt werden.
Unser Leistungsspektrum bei Schlichtungen umfasst je nach Fallgestaltung und Mandat die Rolle als Schlichter oder als Parteivertreter.
Als Schlichter wirken wir in einer neutralen Mittlerrolle in wirtschaftsrechtlichen Konflikten. Schlichtungen finden insbesondere auch statt, wenn unser Partner Dr. Andreas May in seiner Eigenschaft als anerkannte Gütestelle angerufen wird. In diesen Schlichtungen bestimmt sich das Verfahren nach seiner Schlichtungsordnung. Schlichtungen können aber auch ohne förmlichen Güteantrag eingeleitet werden, wenn die Parteien sich bereits bei Vertragsabschluss oder in einem konkreten Konfliktfall auf die Durchführung einer Schlichtung verständigen.
Auch als Parteivertreter beraten und begleiten wir Mandanten in Schlichtungsverfahren. Durch die Qualifikation als Mediationsanwälte und die Erfahrungen aus unserer eigenen Schlichtertätigkeit sind wir in der Lage, Mandanten in Schlichtungen fachkundig und ergebnisorientiert zu vertreten.