Gute Verhandlungslösungen lassen sich auch außerhalb förmlicher Verfahren erzielen.
Verhandlungslösungen außerhalb förmlicher Verfahren können sowohl dem Feld der klassischen Anwaltstätigkeit als auch dem Feld der Konfliktlösung zugeordnet werden. Da wir beide Felder gerne und mit hohem Qualitätsanspruch abdecken, ist die Frage der Zuordnung für uns nicht wesentlich. Viel wichtiger ist uns für unsere Arbeit, dass sich die Kompetenzen vernetzen und gegenseitig unterstützen. So können wir auf die jeweilige Konstellation flexibel reagieren und je nach Anforderung und Sinnhaftigkeit mehr den Wirtschaftsmediator oder den Wirtschaftsanwalt in den Vordergrund rücken.
In komplexen Verhandlungssituationen wird der Knoten oft schneller durchgeschlagen und kommen bessere Ergebnisse zustande, wenn der anderen Seite vermittelt wird, dass auch ihre Interessen gesehen werden. Das heißt ganz und gar nicht, dass aus einer Position der Schwäche verhandelt wird und die Interessen der anderen Seite den Ausschlag geben. Mit der entsprechenden Haltung kann der Parteivertreter offen und vertrauensvoll verhandeln und gleichzeitig uneingeschränkt die Interessen der eigenen Mandanten wahren.
Zu unserm Leistungsspektrum gehören gezielte Verhandlungsaufträge zur Lösung bestehender Konflikte sowie vorbeugende Maßnahmen der Konfliktvermeidung, die schon bei Vertragsverhandlungen einsetzen können. Dass wir auch losgelöst von bestehenden oder befürchteten Konflikten als Wirtschaftsanwälte für unsere Mandanten Vertragsverhandlungen führen, versteht sich von selbst. Auch in diesem Kernbereich klassischer Anwaltstätigkeit stellen wir fest, dass unsere Verhandlungskompetenz durch die Mediationserfahrung gewonnen hat